Anklage will mehrjährige Haft für Dschihad am Computer

Täglicher Anzeiger 6 Juni 2008

Plädoyer in Terrorismusprozess von Celle. - Erstmals soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft in Deutschland ein mutmaßlicher Islamist zu einer Haftstrafe dafür verurteilt werden, dass er im Internet Aufrufe von El-Kaida-Führern wie Osama bin Laden zum Heiligen Krieg verbreitet hat.

Im Prozess gegen den 37-jährigen Iraker Ibrahim R. vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Celle forderte die Anklage am Donnerstag eine Verurteilung zu drei Jahren und zehn Monaten. Die Anklage hatte schon zum Prozessauftakt deutlich gemacht, dass ihr der "private Dschihad am Computer" und die Nutzung des Internets als "Terrorwaffe" zunehmend Sorge bereite.

Schließt sich der Senat der Auffassung der Anklage an, wäre dies die erste Verurteilung nach entsprechender Änderung des Terrorismusparagraphen 129 im Strafgesetzbuch im Jahr 2002, ohne das eine eigene aktive Unterstützung von Terroraktionen etwa durch Geldsammeln nachgewiesen wurde.

Die Anklage hält insgesamt 22 Einzeltaten für bewiesen, das Gericht hatte an bislang insgesamt 41 Verhandlungstagen auch umfangreiches Material wie Internet-Protokolle zu würdigen. (...)

 
 

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