Arabische Republik Syrien: Diskriminierung, willkürliche Inhaftierungen, Zensur & Ehrenmorde

amnesty international Jahresbericht 2007
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit unterlagen weiterhin erheblichen Einschränkungen. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Menschen aus politischen Gründen festgenommen, Hunderte andere – unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene – verbüßten Freiheitsstrafen, die in unfairen Prozessen gegen sie verhängt worden waren. Diskriminierende Gesetze und Praktiken, die sich gegen Frauen sowie gegen die kurdische Minderheit richteten, waren nach wie vor in Kraft. Es gab zahlreiche Meldungen über Folterungen und Misshandlungen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte, ohne dass die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Auch im Berichtsjahr mussten Menschenrechtsverteidiger mit ihrer Verhaftung beziehungsweise mit Schikanen und einer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit rechnen.



Jahresbericht 2007
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

SYRIEN

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien
Staatsoberhaupt: Bashar al-Assad
Regierungschef: Muhammad Naji al-’Otri

Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet

Hintergrundinformationen

Der im Jahr 1962 verhängte Ausnahmezustand blieb in Kraft. Ermittlungen der Vereinten Nationen lieferten weitere Anhaltspunkte dafür, dass syrische Stellen in das Attentat auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri im Februar 2005 verwickelt gewesen waren, was die syrische Regierung jedoch bestritt.

Mehr als 200000 Libanesen suchten während des Konflikts zwischen Israel und der Hisbollah im Juli/August Zuflucht in Syrien. Hinzu kamen etwa 500000 irakische Flüchtlinge, die im Zuge der anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen in ihrem Herkunftsland vertrieben worden waren, und auch etwa 500000 palästinensische Flüchtlinge. Zehntausende von Syrern konnten nach wie vor nicht an ihre Wohnorte auf dem immer noch von Israel besetzten Golan zurückkehren.

Ein mit Finanzmitteln der Europäischen Union unterstütztes Menschenrechtszentrum wurde kurz nach der Eröffnung von den syrischen Behörden im März wieder geschlossen. Die Ratifizierung eines im Oktober 2004 von Syrien und der Europäischen Union paraphierten Assoziierungsabkommens, das auch eine Menschenrechtsklausel enthält, wurde für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Die Beziehungen zwischen Syrien und den USA blieben angespannt.

Freilassungen

Die fünf letzten Gefangenen aus dem sogenannten Damaszener Frühling, der Reformbewegung von 2001, kamen am 18. Januar frei, sieben Monate vor Verbüßung ihrer fünfjährigen Freiheitsstrafen. Es handelte sich um die beiden ehemaligen Parlamentsabgeordneten Riad Seif und Ma’mun al-Homsi sowie um Walid al-Bunni, Habib ’Issa und Fawaz Tello.

Inhaftierungen aus politischen Gründen

Im Lauf des Berichtsjahrs kam es zu zahlreichen politisch motivierten Festnahmen, zu deren Opfern vielfach auch gewaltlose politische Gefangene zählten. Mehrere hundert politische Gefangene blieben inhaftiert, unter ihnen ebenfalls gewaltlose politische Gefangene. Gegen viele von ihnen wurde ein Prozess vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court – SSSC), einem Strafgericht oder einem Militärgericht geführt. All diese Gerichte missachteten die internationalen Standards für ein faires Verfahren.

Im April wurde Riad Drar al-Hamood, aktives Mitglied des Komitees für die Wiederherstellung der Zivilgesellschaft, vom SSSC wegen Zugehörigkeit zu einer »Geheimorganisation«, »Veröffentlichung von Falschinformationen« und »Schürens von ethnischem und religiösem Unfrieden« zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bei dem Komitee handelt es sich um ein nicht genehmigtes Netzwerk engagierter Bürger, die sich mit menschenrechtsrelevanten und politischen Themen befassen. Riad Drar al-Hamood war im Juni 2005 festgenommen worden, nachdem er auf der Beerdigung des islamischen Gelehrten Scheich Muhammad Ma’shuq al-Khiznawi gesprochen hatte, der im Mai 2005 entführt und offenbar zu Tode gefoltert worden war. Die Anklage »Schüren von ethnischem und religiösem Unfrieden« wird in Syrien häufig gegen Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger angewandt, die sich für die Rechte und Interessen der kurdischen Bevölkerungsgruppe einsetzen.

Zwischen dem 14. und dem 18. Mai wurden zehn der zahlreichen Unterzeichner der Erklärung »Beirut – Damaskus, Damaskus – Beirut« vom 12. Mai 2006 verhaftet, die sich um die Normalisierung der Beziehungen zwischen Syrien und dem Libanon eingesetzt hatten. Der Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni, der Schriftsteller Michel Kilo und Mahmoud ’Issa, der im September zusammen mit dem ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Khalil Hussein und mit Suleyman Shummar auf Kaution freigelassen und im Oktober erneut festgenommen worden war, befanden sich Ende des Berichtsjahrs weiterhin in Haft. Alle fünf Männer wurden mehrerer Delikte angeklagt, darunter der übliche Vorwurf der Verleumdung des Präsidenten beziehungsweise von Regierungsvertretern oder öffentlichen Bediensteten.

Der Gesundheitszustand des 63-jährigen ehemaligen Dekans der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Aleppo, Dr. ’Aref Dalilah, der an Diabetes und Bluthochdruck litt, gab verstärkt Anlass zur Besorgnis, als er Mitte 2006 anscheinend einen Schlaganfall erlitt. Er wurde weiter in einer kleinen Einzelzelle festgehalten, wo er eine zehnjährige Freiheitsstrafe verbüßte, die wegen Beteiligung am »Damaszener Frühling« gegen ihn verhängt worden war.

Das Strafverfahren gegen Kamal al-Labwani, ein weiteres Mitglied der Reformbewegung, der im November 2005 bei seiner Rückkehr auf dem Flughafen festgenommen worden war, wurde fortgesetzt. Der 51-jährige Arzt war von einem mehrmonatigen Aufenthalt in Europa und den USA zurückgekehrt, wo er Politiker und Institutionen über die politische Lage in Syrien, insbesondere die Menschenrechtssituation, informiert hatte. Er wurde beschuldigt, »eine ausländische Macht kontaktiert zu haben, um sie zu einer Aggression gegen Syrien zu bewegen«, was mit lebenslänglicher Haft geahndet werden kann. Im November soll er von einem von den Behörden dazu angestifteten Strafgefangenen brutal verprügelt worden sein.

Acht junge Männer, die zwischen Januar und März anscheinend im Zusammenhang mit der Bildung einer politischen Jugendbewegung und wegen politischer Artikel für verschiedene Internetseiten festgenommen worden waren, saßen Ende des Jahres noch immer ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Berichten zufolge wurden sie im Verlauf der Verhöre gefoltert. Der Prozess gegen sie wurde vor dem Staatssicherheitsgericht geführt. Die acht Männer wurden der »Veröffentlichung von gegen die Würde des Staates gerichteten Falschinformationen« angeklagt, sieben von ihnen darüber hinaus wegen »Gefährdung der Staatssicherheit durch subversive Aktivitäten«.

Im August wurde der dem »Damaszener Frühling« zuzuordnende gewaltlose politische Gefangene Habib Saleh vom Militärgericht in Homs wegen »Schwächung des nationalen Bewusstseins« und »Verbreitung lügnerischer Berichte« zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Anklage bezog sich auf Internetartikel, in denen er die syrischen Behörden kritisiert hatte.

Zahlreiche Menschen wurden im Berichtsjahr vor Gericht gestellt, weil sie angeblich dem »islamistischen Trend« folgten. Am 14. November verurteilte das SSSC elf Männer aus al-’Otaybe, die bereits im April 2004 verhaftet worden waren, wegen der Mitgliedschaft in einer salafistischen islamistischen Organisation zu Freiheitsstrafen von sechs bis neun Jahren. Etwa 23 junge Männer aus Qatana befanden sich seit ihrer Festnahme im Juli 2004 weiterhin in Haft. Mitglieder beider Gruppen wurden Berichten zufolge während langer Haftphasen, in denen sie keinen Kontakt zur Außenwelt hatten, gefoltert und misshandelt.

Am 20. Dezember wurde der politisch engagierte syrische Kurde Muhi al-Din Sheikh Aali, Sekretär der verbotenen syrisch-kurdischen Demokratischen Einheitspartei (Yeketi), Berichten zufolge vor einem Café in der nordsyrischen Stadt Aleppo vom militärischen Geheimdienst festgenommen. Ende des Jahres befand er sich an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor rigiden Kontrollen unterworfen.

Mit einer Anweisung des Ministerpräsidenten Muhammad Naji al-’Otri vom 14. Juni wurden 17 Angestellte verschiedener Ministerien ohne jede Begründung entlassen, anscheinend wegen ihrer Verbindung zur Erklärung »Beirut – Damaskus, Damaskus – Beirut«.

Auch der Schriftsteller Muhammad Ghanem soll im September nach Verbüßen einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, zu der ihn ein Militärgericht wegen »Verleumdung des Präsidenten«, »Schädigung der Würde des Staates« und »Schürens von ethnischem und religiösem Unfrieden« verurteilt hatte, von seiner Arbeitsstelle beim Schulamt in al-Raqqa entlassen worden sein.

Nach vorliegenden Meldungen wurden im Berichtsjahr Dutzende von syrischen Nachrichten-Websites gesperrt, darunter die Internet-Seiten www.syriaview.net, www.thisissyria.net, www.kurdroj.com, www.shril.info und www.arraee.com.

Folterungen und Misshandlungen

Wie in den Vorjahren gab es auch 2006 wieder zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte. Ermittlungen zur Aufklärung entsprechender Vorwürfe wurden nicht eingeleitet.

Berichten zufolge starb Muhammad Shaher Haysa im April an Folterungen und Misshandlungen, die ihm während seiner sechsmonatigen Haft in Damaskus zugefügt worden waren. Grund für seine Verhaftung soll seine angebliche Verwicklung in die terroristische Gruppierung Jund al-Sham (Soldaten der Levante) gewesen sein.

’Ali Sayed al-Shihabi, der schon die Jahre 1982 bis 1991 als gewaltloser politischer Gefangener in Haft zugebracht hatte, wurde im August erneut festgenommen, anscheinend im Zusammenhang mit Artikeln über politische und soziale Themen, die er auf der Internetseite Hiwar al-Mutamedn (Zivilisierter Dialog) veröffentlicht hatte. Während der Untersuchungshaft beim Sicherheitsdienst in Damaskus soll er mit Stöcken auf Füße und Hände geschlagen worden sein.

Der deutsche Staatsbürger syrischer Herkunft Muhammad Haydar Zammar wurde im Oktober vor den SSSC gebracht. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe lauteten unter anderem auf Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft. Sollte er für schuldig befunden werden, droht ihm die Todesstrafe. Berichten zufolge war Muhammad Haydar Zammar nach seiner Festnahme im Dezember 2001 ohne Kontakt zur Außenwelt in geheimer Haft gehalten und gefoltert worden.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Berichten zufolge wurden im Jahr 2006 mindestens zehn Frauen von engen männlichen Verwandten getötet, weil sie die »Familienehre« beschmutzt haben sollen. In solchen Fällen blieben die Täter weitgehend straffrei beziehungsweise kamen mit geringen Strafen davon, zum einen aufgrund unzureichender Ermittlungen, zum anderen aufgrund einiger Bestimmungen im Strafgesetzbuch. Letztere sehen bei der Tötung eines weiblichen Familienmitglieds mildere Strafen vor, wenn das Opfer angeblich »Ehebruch« begangen oder »außerehelichen Geschlechtsverkehr« vollzogen hat. Frauenrechtlerinnen kämpften für die Abschaffung aller diskriminierenden gesetzlichen Bestimmungen, die Frauen beispielsweise bei der Eheschließung, der Scheidung, im Familien- und Erbschaftsrecht sowie in ihrem Anspruch auf die syrische Staatsbürgerschaft benachteiligen. Darüber hinaus forderten sie besseren Schutz vor familiärer und anderweitiger Gewalt gegen Frauen.

Im Juli wurde Berichten zufolge in einem Dorf in der Provinz Sweida ein lernbehindertes Mädchen im Teenager-Alter, das von einem Verwandten vergewaltigt worden war, von ihrem Bruder getötet. Im Zusammenhang mit dem Fall wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet, das Ende 2006 noch andauerte.

Im März soll eine junge Frau gezwungen worden sein, den Mann, der sie vergewaltigt hatte, zu heiraten. Für den Täter bedeutete das gemäß Artikel 508 des Strafgesetzes den Freispruch von jedweder Straftat.

Diskriminierung von Kurden

Syrische Kurden litten weiterhin unter Diskriminierung. So gab es zum Beispiel Einschränkungen für die Verwendung der kurdischen Sprache und die Pflege der kurdischen Kultur. Nach wie vor waren Zehntausende syrische Kurden faktisch staatenlos und konnten somit viele soziale und wirtschaftliche Rechte nicht wahrnehmen.

Meldungen zufolge wurden im September etwa 75 Kurden freigelassen, die im März in Aleppo friedlich das Nowruz-Fest (Neujahrsfest nach dem islamischen Mondkalender) gefeiert hatten. Die Sicherheitskräfte hatten die Feier gewaltsam beendet.

Am 4. August sollen vier Lehrer für einen Monat in Haft genommen worden sein, weil sie kurdischen Sprachunterricht erteilt hatten.

Menschenrechtsverteidiger

Nach wie vor waren mehrere Menschenrechtsorganisationen aktiv, obwohl sie keine offizielle Genehmigung hatten und ihre Mitglieder deshalb von Verhaftung, Schikanen und Reiseverboten bedroht waren.

Dr. ’Ammar Qurabi, Sprecher der nicht zugelassenen Arabischen Organisation für Menschenrechte – Syrien (AOHR-S), wurde im März vier Tage lang in der sogenannten Palästina-Abteilung des Militärischen Geheimdienstes in Damaskus festgehalten, ehe man ihn ohne Anklageerhebung wieder freiließ.

Am 11. Juli wurden bei einem Überfall auf das Büro der verbotenen Menschenrechtsvereinigung von Syrien Fensterscheiben eingeschlagen und die Wände mit Tierkot beschmiert.

Am 27. Juli wurde der Menschenrechtler Muhannad al-Hasani von den Sicherheitsdiensten an einer Reise nach Jordanien zu einem Treffen über Organisationssysteme gehindert. Im Oktober untersagte man ihm die Ausreise nach Marokko, wo er an einem Treffen von Vertretern der Zivilgesellschaft aus der EU und den Mittelmeerländern, dem sogenannten Bürgerforum, teilnehmen wollte.

Im November wurde Nizar Ristnawi, ein Gründungsmitglied von AOHR-S, vom Obersten Staatssicherheitsgericht wegen »Verbreitung lügnerischer Berichte« und »Verleumdung des Präsidenten« zu vier Jahren Haft verurteilt. Anklage und Urteil schienen in seiner Arbeit zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie begründet zu sein. Nizar Ristnawi war im April 2005 festgenommen und bis August desselben Jahres ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten worden.

UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

Im Mai erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen die Haft von fünf nach Syrien abgeschobenen Personen wegen »schwerer Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren« für willkürlich. Muhammad Fa’iq Mustafa, der im November 2002 aus Bulgarien abgeschoben und von einem Militärgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden war, kam im November 2005 frei. Der im März 2005 aus der Türkei abgeschobene und Berichten zufolge gefolterte Ahmet Muhammad Ibrahim wurde im Januar 2006 freigelassen. Nabil al-Marabh, der im Januar 2004 aus den USA nach Syrien abgeschoben worden war, wurde im März vom SSSC zu fünf Jahren Haft verurteilt. ’Abd al-Rahman al-Musa, der im Januar 2005 aus den USA abgeschoben worden war, und Muhammad Osama Sayes, den Großbritannien im Mai auswies, wurden im Juni vom SSSC wegen Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft zum Tode verurteilt. Bei beiden Männern wurde das Todesurteil in eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren umgewandelt.

Todesstrafe

Nach wie vor war für eine Vielzahl von Delikten die Todesstrafe vorgesehen, doch die Behörden machten kaum Angaben über ihre Anwendung. Im Berichtszeitraum ergingen auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 49 von 1980 gegen mindestens sieben Personen Todesurteile wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft, die dann aber in zwölfjährige Haftstrafen umgewandelt wurden.

Straffreiheit und Fälle von »Verschwindenlassen«

Im Berichtsjahr kam es in der Zivilgesellschaft verstärkt zu einer Debatte über die Straffreiheit für Vergehen in früheren Jahren, insbesondere für die große Zahl von Menschenrechtsverstößen seit Ende der 1970er Jahre. Das Schicksal der mehr als 17000 Menschen, zum Großteil Islamisten, die nach ihrer Festnahme Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre nach ihrer Verhaftung »verschwunden« waren, blieb weiter im Dunkeln. Dasselbe galt für Hunderte von Libanesen und Palästinensern, die in Syrien festgenommen beziehungsweise von syrischen Sicherheitskräften oder libanesischen und palästinensischen Milizen aus dem Libanon entführt worden waren.

Missionen von amnesty international

Im Januar besuchten zum ersten Mal seit 1997 Vertreter von amnesty international Syrien und führten unter anderem Gespräche mit Regierungsvertretern und Anwälten sowie mit den Angehörigen mehrerer gewaltloser politischer Gefangener.



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