5 Jahre nach dem Mord an Hatun Sürücü - Noch immer gibt es viele Fragen

taz | 8 Februar 2010
Von PLUTONIA PLARRE UND BERND SKISCHALLY

Vor fünf Jahren wurde Hatun Sürücü ermordet. Was verbinden Berliner heute mit dem Namen der Deutsch-Türkin? Hat sich das Angebot verbessert? Sechs Antworten.

"Der Mord an Hatun Sürücü hat die Nöte, in denen sich viele türkische Frauen befinden, tief ins Bewusstsein gerückt. Dass Frauen getötet werden, weil sie sich nicht dem männlichen, archaischen Herrschaftssystem unterwerfen wollen: Es ist erschreckend, was für eine Gewaltbereitschaft in manchen Familien herrscht. Die patriarchalisch geprägten Familienstrukturen werden vom Vater über die Söhne weitergegeben und offenbar von der ganzen Familie mitgetragen."

Vera Junker ist Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte.

Mit einer Kranzniederlegung in Tempelhof wird am Sonntag um 11.00 Uhr der vor fünf Jahren ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü gedacht. Die nach einer Zwangsehe geschiedene Mutter eines damals fünf Jahre alten Sohns war am 7. Februar 2005 von ihrem jüngeren Bruder erschossen worden. Der damals 18-jährige Täter wurde zu neun Jahren verurteilt. Der Freispruch für seine Brüder wurde 2007 aufgehoben. Der Prozess wurde aber nicht wieder aufgerollt, da beide Männer in der Türkei leben. Das Land liefert seine Bürger nicht aus. (ddp)

"Beim Thema Zwangsverheiratung hat sich einiges getan seit dem Mord an Hatun Sürücü: Zahlreiche Bundesländer haben Beratungsstellen gegründet und Notunterkünfte für Frauen geschaffen. Doch leider kocht immer noch jedes Land sein eigenes Süppchen, einheitliche Gesetze fehlen noch. Da in Deutschland immer mehr Daten über Menschen gesammelt werden, fällt es bedrohten Frauen immer schwerer, länger unterzutauchen. Deshalb brauchen wir beispielsweise dringend eine Änderung des Meldegesetzes."

Sibylle Schreiber ist Referentin bei der Frauenrechtsorganisation Terre des femmes

Peter Zuriel

"Der jüngste Bruder hat die Tat gestanden, er ist rechtskräftig verurteilt worden. Die beiden mitangeklagten älteren Brüder sind freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hat den sehr sorgfältig begründeten Freispruch aufgehoben. Ehrenmorde sind schreckliche archaische Taten. Aber nicht alle Taten, die auf den ersten Blick als Ehrenmord wahrgenommen werden, sind einer. Als Strafverteidiger bin ich da eher vorsichtig und kann vor einem Klima der Vorverurteilung nur warnen."

Peter Zuriel ist Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger (...)