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Das Problem der Importbräute wird ignoriert
Südostschweiz 15 November 2007
Von Gieri Cavelty
Schätzungsweise 17 000 mit psychischer oder physischer Gewalt erzwungene Ehen werden in der Schweiz heute geführt. Auf diese Zahl kommt die Stiftung Surgir in einer vor Jahresfrist veröffentlichten Studie, und sie wird in dem vom Bundesrat gestern verabschiedeten «Bericht über die Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Ehen» übernommen.
Beeindrucken lässt sich die Landesregierung von den Schicksalen hinter dieser Zahl allerdings nicht.
Der Bundesrat ist gegen die Aufnahme eines eigenen Straftatbestandes Zwangsheirat ins Gesetz, wie es beispielsweise in Deutschland unlängst passiert ist. Zwangsverheiratungen könnten bereits nach geltendem Recht geahndet werden, heisst es in dem Bericht: Diese Eheschliessungen erfüllten den Tatbestand der Nötigung und könnten mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Tatsächlich aber ist bis heute kein einziges solches Urteil gefällt worden. Offensichtlich muss Zwangsheirat als strafwürdiges Unrecht im öffentlichen Bewusstsein und im Bewusstsein der Betroffenen besser verankert werden. Die Schaffung einer eigenständigen Strafnorm Zwangsheirat wäre dazu das geeignete Instrument. (...)




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