Das Breivik Portfolio - Teil drei: Verbindung zur OIC

EuropeNews 8 September 2011
Original: The Breivik Protfolio Part Three: The OIC Connection
Gates of Vienna; Von Baron Bodissey
Übersetzung von Liz/EuropeNews

Achtung: Dieser Artikel ist aus purer Notwendigkeit lang und komplex, denn die Organisation Islamischer Kooperation verfolgt ihre Ziele nicht in einer Weise die geradeheraus ist. Wenn die OIC alle ihre Schritte in hellem Tageslicht machen würde, wo jeder sehen kann was passiert, dann wäre dieser Artikel viel kürzer, er wäre sogar unnötig.

Wenn man alle Knoten in den Plänen der OIC auflösen möchte, dann benötigt man eine längere Ausführung, viele Erklärungen und mühselige Interpretationen. Der Leser wird bereits halbwegs durch diesen Artikel durch sein, bevor er bemerkt, was ich zu tun gedenke.

Haben Sie Nachsicht mit mir: Wir werden ans Ziel kommen. Das Ergebnis wird es wert sein, dass sie sich die Zeit genommen haben.

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Das Breivik Portfolio - Teil Eins: Die amerikanische Verbindung

Das Breivik Portfolio - Teil Zwei: die Tschetschenien Verbindung

Das Breivik Portfolio - Teil Drei: Die Verbindung zur OIC

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Als Folge des Oslo Massakers war das gemeinsame Thema der Mainstream Medien auf beiden Seiten des Atlantiks, dass „anti-islamische“ Webseiten wie diese, zumindest teilweise für das Gemetzel, ausgeführt von Anders Behring Breivik, verantwortlich seien. Nach der Logik der Medien haben wir „ein Klima des Hasses erzeugt“, das mithalf die Aktionen des Killers zu legitimieren.

Wie einige unserer letzten Veröffentlichungen aufzeigten, war jedoch tatsächlich das Gegenteil der Fall – jede Opposition zum Islam im Westen ist seit mindestens einem Jahrzehnt unerbittlich delegitimiert und im öffentlichen Diskurs dämonisiert worden. Die totale Verbannung jeglicher bedeutenderen Diskussion des Themas verhinderte jegliche normale politische Handlung, und öffnete das Feld für die Handlungsweise eines psychopathischen Massenmörders. Viele normale Menschen sind schon lange zum Stillschweigen gebracht worden, denn wenn man sich dem Islam widersetzt bedeutet dies oft das Ende der Karriere, aber warum sollte einen Psychopathen solche einfachen Dinge kümmern?

Die öffentlichen Normen, die im gesamten Westen die Diskussionen über den Islam Regeln sind verblüffend uniform. Ob sie formal oder informell durchgesetzt werden, sie fordern die Unterdrückung der Redefreiheit auf drakonischen Wegen, die sonst nicht auf Meinungsäußerungen über irgendeine andere Religion oder Gruppe angewendet werden. Wie konnte es dazu kommen?

Alle diese Regeln, die bestimmen was man über den Islam sagen darf oder nicht – woher kommen sie?

Langjährige Leser kennen die Antwort auf diese Frage schon: Die Diskussion über den Islam in den öffentlichen Foren des Westens wird geregelt von den Dogmen der Scharia, wie sie im Koran und in der Sunna des Propheten beschrieben und in den vier wichtigsten Schulen des islamischen Rechts kodifiziert werden. Diese Anwendung der Scharia im Westen stimmt mit den wiederholten Forderungen der Organisation der Islamischen Kooperation (OIC) überein, wie dies durch die Resolutionen der Vereinten Nationen verkündet wurde. Das Verhalten der Medien, der Akademien und der westlichen politischen Führer folgt eng den Einschränkungen gegen die „Diffamierung von Religionen“, wie sie von der OIC festgelegt wurden.

Die erste Veröffentlichung dieser Serie untersuchte die amerikanischen Einflüsse auf Anders Behring Breivik. Teil zwei konzentrierte sich auf das Training des Killers und seine Verbindungen nach Weißrussland, Russland und Tschteschenien.

In diesem dritten Teil werden wir eine andere Art des Einflusses beschreiben:

Wer oder was erschuf das Umfeld, in dem ein norwegischer Massenmörder so effektiv gegen den europäischen Counterjihad „zur Waffe“ werden konnte?
Warum erfüllen unsere Regierungen und unsere Medien die Forderungen der OIC?
Wie wurden aus Europa und den Vereinigten Staaten solch willige und fleißige Vollstrecker des Schariagesetzes?

Um den erstaunlichen Grad der Unterwanderung der westlichen Institutionen durch die Organisation der Islamischen Kooperation zu verstehen, ist es notwendig die historische und rechtliche Basis der OIC Forderungen einigermaßen detailliert zu untersuchen.

Während der Zeit der Krise um die dänischen Mohammed Karikaturen, im Jahr 2006, sagte Professor Ekmeleddin Ihsanoglu, der Generalsekretär der IOC folgendes [pdf]:

Die zornigen Reaktionen in der muslimischen Welt … beruhen im wesentlichen auf der vorsätzlichen und absichtlichen Attacke auf den Propheten, dessen heilige Position, Botschaft und Lehren, die böswillig und berechnend von den sogenannten Verteidigern der Freiheit gefrevelt wurden.

Für Prof. Ihsanoglu sind die Rechte und Freiheiten, die wir im Westen genießen, illegitim und verdienen Spott und Hohn. Er und die OIC erkennen einen anderen Maßstab an, einen der der Redefreiheit wohldefinierte Grenzen auferlegt, wie dies vom Islam gefordert wird. Wie ich bereits letzte Woche betont habe, haben die OIC Außenminister erst vor kurzem eine Resolution verabschiedet [pdf] die folgende Klauseln zum Inhalt hatten (kursive Schrift durch Autor):

7.Drückt ihre tiefen Sorge aus über die häufigen und unrichtigen Assoziationen des Islams mit der Verletzung der Menschenrechte und dem Missbrauch in den gedruckten und audio-visuellen Medien, die solche Missverständnisse propagieren, die zu einer Verstärkung von Vorurteilen und Diskriminierung gegen Muslime führen und ruft die Mitgliedstaaten dazu auf aktiv zu informieren, um diesen Handlungen entgegenzuwirken;

8. Betrachtet mit tiefer Sorge den anwachsenden Trend islamophober Maßnahmen in den westlichen Ländern, betont die Verantwortung jener Staaten dem Islam den vollen Respekt zu sichern, sowie allen heiligen Religionen und die Unanwendbarkeit der Anwendung der Redefreiheit oder der Pressefreiheit als Voraussetzung um Religionen zu diffamieren und ruft dazu auf das Aufzwingen von Restriktionen, in welcher Form auch immer, auf die kulturellen und religiösen Rechte und Freiheiten der Menschen zu unterlassen

[…]

10. Bringt die Notwendigkeit zum Ausdruck als vordringliche Angelegenheit, eine gemeinsame Politik mit dem Ziel der Vermeidung einer Diffamierung des Islams die unter dem Vorwand und der Rechtfertigung der Meinungsfreiheit begangen wird, weiterzuverfolgen, insbesondere durch die Medien und durch das Internet.

Wie so oft im Islam, bedeuten allgemeine englische Begriffe wie „Menschenrechte“ und „Diffamierung von Religionen“ für die Muslime der OIC etwas anderes als für Nicht-Muslime.

Das Gründungsdokument der Organisation der Islamischen Konferenz (heute die Organisation der Islamischen Kooperation) ist ihre Charta [pdf], die in Artikel 15 feststellt:

Die Unabhängige Ständige Kommission der Menschenrechte wird die bürgerlichen, politischen, sozialen und ökonomischen Rechte, die in den Verträgen und Erklärungen und in den allgemein vereinbarten Menschenrechtsinstrumenten verankert sind, fördern, in Übereinstimmung mit islamischen Werten. [Hervorhebungen hinzugefügt]

Also, auf welche „ allgemein vereinbarten Menschenrechstinstrumente“ bezieht man sich hier? Bezieht sich die OIC auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen unmittelbar nach ihrer Gründung verabschiedet wurden?

Ganz und gar nicht. Die OIC betrachtet die AEMR als unpassend und unislamisch. Um die Menschenrechte der Muslime festzuschreiben, schuf die OIC die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, allgemein bekannt unter dem Namen „Kairoer Erklärung“

Artikel 22 der Kairoer Erklärung sagt folgendes aus:

a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und mißbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.
d)Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Haß zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.

Dies ist eine klare Aussage zu den doktrinären Grenzen, die der Redefreiheit durch das islamische Recht auferlegt werden. Die Rede darf nicht „die Heiligkeit und Würde des Propheten verletzen“, noch darf sie „doktrinären Hass“ erzeugen. Und vor allem darf sie nicht „im Gegensatz zu den Grundsätzen der Scharia stehen“.
Falls meine Leser irgendwelche Zweifel haben, dann betrachten Sie Artikel 24, der uns sagt,

„Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia“, und Artikel 25 sagt, „Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.“

Jeder Begriff in Artikel 22 ist sorgfältig ausgewählt worden, um eine spezifische Bestimmung der Scharia zu reflektieren. Auf den ersten Blick scheint vieles was dort steht für Nicht-Muslime unverdächtig zu sein. Jedoch offenbart eine genauere Untersuchung des islamischen Gesetzes Bedeutungen, die in direktem Widerspruch zur AEMR stehen, sowie zur Verfassung der Vereinigten Staaten und zu den Menschenrechten, wie sie im Allgemeinen von westlichen Menschen verstanden werden.

Das islamische Recht basiert unmittelbar auf dem Koran und den Hadith, aber vor über eintausend Jahren ist es in verschiedenen Handbüchern der islamischen Rechtswissenschaft kodifiziert worden, die in den Schariagerichtshöfen benutzt werden. Eines der am meisten benutzten und anerkanntesten Handbücher ist das ’Umdat al-salik wa ’uddat al-nasik, oder The reliance of the traveller and tools of the worshipper[Anm.d.Ü.: es gibt keine deutsche Übersetzung des Titels]. Es wurde im 14. Jahrhundert von Ahmad ibn Naqib al-Misri zusammengestellt und wird allgemein als Reliance of the Traveller bezeichnet wenn es in Englisch zitiert wird. Meine Ausgabe ist die überarbeitete Auflage aus dem Jahr 1994, bearbeitet und übersetzt von Nuh Ha Mim Keller. Dieses Buch wird allgemein als offizielle Quelle des sunnitischen islamischen Gesetzes angesehen, da es zertifiziert wurde unter anderem von der Al-Azhar Universität in Kairo, der renommiertesten Behörde für theologische Angelegenheiten des sunnitischen Islams. Die Übersetzung von Keller ist auch von der Al-Azhar als allgemeingültige englische Version anerkannt, wie auch von der ägyptischen Regierung, der saudischen Regierung und anderen offiziellen Stellen.

Nach al-Misri wird die Verleumdung des Islams – Beleidigung – als Akt der Apostasie angesehen, oder das Verlassen des Islams. Wenn man Buch O, „Recht“, zu Rate zieht, aus dem „Reliance of the Traveller“, dann erfährt man, dass die folgenden Handlungen ein Verlassen des Islams darstellen (§o8.7):

: Unter den Dingen, die eine Apostasie vom Islam beinhalten … sind:
[…]
(4) Allah oder seinen Boten zu schmähen …
(5) die Existenz Allahs zu leugnen …
(6) sarkastisch zu sein über den Namen Allahs
[…]
(15) irgendeinen Boten oder Propheten Allahs als Lügner zu bezeichnen, oder zu leugnen, dass sie gesendet wurden
(16) die Religion des Islams zu schmähen
[…]
(19) sarkastisch gegenüber jedem Urteil des heiligen Gesetzes zu sein
(20)oder zu leugnen, dass Allah die Botschaft des Propheten beabsichtigt habe … dass eine eine Religion sei, der die gesamte Welt folgen sollte.

Das ist es, auf was sich die Kairoer Erklärung und die OIC beziehen wenn sie die Diffamierung einer Religion ächten. Es darf keine Schmähungen Allahs oder Mohammeds geben. Die heilige Mission von Mohammed darf nicht geleugnet werden. In der Tat, man darf noch nicht einmal sarkastisch sein wenn es um den Propheten geht.

Am allerwichtigsten ist, dass diese Regeln nicht nur für Muslime gelten – sie müssen von jedem befolgt werden, Muslimen wie auch Nicht-Muslimen. Deshalb die Absicht der OIC über die eigenen Grenzen hinauszureichen bis hin zu den UN und darüber hinaus zu einzelnen westlichen Nationen, in einem Versuch ihre Definition religiöser Diffamierung dem Rest der Welt aufzuzwingen.

Die OIC selbst betrachtet sich als das wesentliche beratende Gremium der Umma, welche die gemeinschaftliche Körperschaft aller Gläubigen ist. Dies wird in ihrer Charta explizit gesagt:

Artikel 6
Der islamische Gipfel besteht aus den Königen und Oberhäuptern von Staaten und Regierungen von Mitgliedstaaten und ist die Höchste Autorität der Organisation.

Artikel 7
Der islamische Gipfel wird wohlüberlegt politische Entscheidungen treffen und eine Führung bieten in allen Angelegenheiten betreffend einer Realisierung von Zielen, die in der Charta niedergelegt wurden und andere wichtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und der Umma beraten.

Wenn sich die fünfundsiebzig Nationen der Organisation der Islamischen Kooperation treffen, dann erklären sie öffentlich und in Englisch, dass sie die Umma sind. Also wird der Generalsekretär der OIC – eine Position die im Moment Ekmeleddin Ihsanoglu inne hat – eines Tages in das des Kalifen übergehen, wenn sich die OIC durchsetzt.

Dies mag wie eine paranoide Phantasie erscheinen, aber der Kalif war der anerkannte Führer aller sunnitischen Muslime, bis Kemal Atatürk die Institution des Kalifats im Jahr 1924 abschaffte. Während der gesamten 1400-jährigen islamischen Geschichte haben nur die vergangenen siebenundachtzig Jahre eine Umma ohne einen Kalifen gesehen. Das Kalifat ist eine sehr frische Erinnerung und braut sich seit langem im kollektiven Bewusstsein aller Muslime zusammen, die geschichtlich bewandert sind und die die Bedeutung des Glaubens kennen.

Das Kalifat unter türkischer Führung, darauf zielt die OIC ab.

Wenn die Umma ihr Ziel erreicht und das Weltkalifat vollständig errichtet ist, dann wäre ich wegen allem was ich hier gesagt wird – obwohl man es als nüchterne Wahrheit beweisen kann – schuldig wegen Verleumdung nach islamischem Recht.

Darauf steht, nebenbei bemerkt, die Todesstrafe

Was hat dies alles nun mit Anders Behring Breivik und dem Massaker am 22. Juli 2011 zu tun?

Noch einmal, um die Verbindung zwischen den Resolutionen der OIC und den Folgen der Gräueltaten von Norwegen zu verstehen, müssen wir einen verschlungenen Weg gehen und die Strategie der OIC untersuchen, wie sie im Westen angewendet wird. Die OIC ist nun etwa auf halbem Wege durch ihr Zehn-Jahres-Programm durch, das geschaffen wurde, um die „Islamophobie“ in der Welt der Ungläubigen auszumerzen. Zu diesem Zweck wurde ein Islamophobie Observatorium gegründet und jedes Jahr gibt dieses Observatorium einen Bericht heraus mit Fundstücken und Verweisen.

Der letzte Bericht, des „Vierten OIC Observatoriums Bericht über Islamophobie" [pdf] deckt den Zeitraum ab zwischen Mai 2010 und April 2011. Er wurde auf dem 38. Treffen der Außenminister in Kasachstan Ende Juni vorgelegt.

Auf den Seiten 32-33 finden wir dies:

Aus der Perspektive und dem stichhaltigen Standpunkt der OIC, müssen die folgenden Elemente bei der Entwicklung einer zukünftigen Handlungsweise bedacht werden:
• Es wird eine Einheitlichkeit benötigt, die auf zwei Ebenen eingehalten werden muss, nämlich zwischen den verschiedenen Menschenrechten d.h. es muss sichergestellt werden, dass es keine Hierarchie zwischen diesen Rechten gibt wobei eines dem anderen vorgezogen wird; und zweitens, eine Gleichbehandlung im Hinblick auf die drei Elemente des nationalen, rassischen und religiösen Hasses – in Bezug auf internationales Recht und Praxis – wäre grundlegend; [Hervorhebungen hinzugefügt]

Dies bezieht sich ganz klar auf die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die ich vorher in dieser Veröffentlichung schon angesprochen hatte. Der erklärte Wunsch „die Hierarchie zwischen diesen Rechten“ abzuschaffen ist hinterhältig – was wird passieren wenn eines der beiden Rechtssysteme dem anderen widerspricht? Genauer, was wird passieren wenn eines der genannten Rechte der Scharia widerspricht?

Die Antwort ist offensichtlich: die Kairoer Erklärung hat Vorrrang. In Artikel 25 wird erklärt, „Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.“

Mit anderen Worten, wenn man die Kairoer Erklärung als gleichwertigen Partner unter verschiedenen Rechtsentwürfen anerkennt, dann würden Nicht-Muslime stillschweigend die Vorherrschaft der Scharia anerkennen.Dann würde in der Tat eine Hierarchie eingeführt, mit dem Islam als Oberbegriff und jede Behauptung des Gegenteils ist eine absichtliche Täuschung seitens der OIC.

Der Bericht fährt fort:

• Es schien so zu sein, dass die Situation im Hinblick auf die Artikel 19 (3) und 20 der Internationalen Vereinbarung über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) zusammengefasst werden konnte indem man sich auf drei Unterschiede konzentrierte, die man als Ursache-Wirkungs Beziehung charkterisieren kann:
1)Das Erste spiegelt sich wider in der 'Implementierungslücke' innerhalb der internationales Recht, wie dies in der ICCPR und der ICERD gefordert wurde, die auf grund der Abwesenheit von Durchsetzungsmechanismen zur Ineffektivität verurteilt war...
2)Zweitens, es gab eine 'Interpretationslücke' innerhalb deren der Geist, oder die Essenz des internationalen Instruments nicht angemessen verstärkt wurde, weil es in das Recht und die Praxis auf nationaler Ebene überführt werden muss;
3)Drittens, es gab eine 'Institutionslücke' die durch ein Fehlen von Kontrolle charalterisiert war, die am besten gefüllt werden kann wenn man den Durban Bericht mit dem Vorschlag eines Observatoriums am Sitz des Hochkommissars für Menschenrechte wiederbelebt, den die OIC unterstützt hatte;

Wenn man sich durch den bürokratischen Papierkram gewühlt hat, ist was die OIC hier sagt, dass es keinen angemessenen Durchsetzungsmechanismus gibt für Menschenrechte, so wie sie der Islam versteht, also schlägt man vor, die Vorschläge die sich aus „Durban“ ergeben haben umzusetzen – einem Forum, das von OIC Mitgliedstaaten dominiert wird.

Weiter unten in dem Bericht lesen wir dies:

• Annäherungsweisen, wie die Anwendung des 'Konsequenztests' waren nützlich und müssen weiterhin in einer obejektiven Form auf einen Konsenz hin untersucht/verfeinert werden, im Hinblick auf eine effektive Benennung der Angelegenheit; und
• Hinsichtlich der Angelegenheit der Meinungs- und Äußerungsfreiheit, könnte die OIC aus der Sicht eines Sonderberichterstatters über die Meinungsfreiheit mit Blick auf „einige wenige Ausnahmen“ gestatten, aber der Rahmen solcher Ausnahmen müsste noch gesteckt werden. Die OIC glaubt, dass unglückliche und empörende Episoden wie die Karikaturen und das Verbrennen des Heiligen Korans solche garantierte Ausnahmen verdienen würden. [Hervorhebungen hinzugefügt]

Dies ist der Kern des Ganzen.

Die Kairoer Erklärung besteht darauf, dass es Ausnahmen geben muss bei der Redefreiheit – hoffentlich nur „ganz wenige“ - wenn es sich um einen Fall der Verleumdung des Islams oder des Propheten handelt. Die meisten europäischen Länder, unter der wohlwollenden Führung der EU, sind schon längst auf einer Linie mit diesen Forderungen, dies beweisen die Anklagen gegen Geert Wilders, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, Lars Hedegaard, Jusii Hallo-aho und zahlreichen anderen.

Nur die USA bleiben bei ihrer sturen Verweigerung, dank eines ärgerlichen kleinen Stück Papiers, bekannt unter dem Namen Erster Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten. Eines der Hauptziele der OIC ist es eine Umgehungslösung für dieses Problem zu finden und der 'Konsequenzentest' könnte die Lösung sein, die sie gesucht haben.

Der Gedanke ist, dass die Absicht des Sprechers und die Bedeutung dessen was er sagt nicht mehr länger der eigentliche Gegenstand ist. Das Rechtssystem wäre verpflichtet die möglichen „Konsequenzen“ seiner Rede mit in Betracht zu ziehen, wenn festgelegt wird ob es sich um eine Form der geschützten Meinungsäußerung handelt. Wenn er einen Artikel schreibt, ein Lied öffentlich singt, oder ein Bild malt, welches möglicherweise eine Gruppe von Menschen verärgern und sie zu Aufständen anstacheln könnte, dann ist dies eine Konsequenz seiner Handlungen und würde Einschränkungen rechtfertigen in diesem speziellen Fall der Meinungsäußerung.

Wenn die Vereinigten Staaten dazu überredet werden diesen Test anzuwenden – indem man einen geläufigeren Standard anwendet in Form eines „Inhaltstests“, der Anstachelung und weiteres beinhaltet – dann könnte die OIC ihren Plan umsetzen und die „Islamophobie“ in Amerika abschaffen, ohne die Verfassung ein bisschen modifizieren oder ein bestehendes Gesetz ändern zu müssen.

Der Bericht sagt uns dazu auf den Seiten 36-37:

Wenn man die Gültigkeit der Empfehlungen, die in den drei vorausgegangenen Berichten nochmals bestätigt – als Teil einer Strategie zur Bekämpfung von Islamophobie und antiislamischen und muslimischen Tendenzen im westlichen Denkschema und in den Medien insbesondere – dann würde das Observatorium die folgenden Elemente gerne wiederholen und vorschlagen:

[…]

d)Sicherstellung einer zügigen und effektiven Umsetzung des neuen Ansatzes angedeutet durch die einvernehmliche Übernahme der HRC Resolution 16/18 mit dem Titel „Kampf der Intoleranz, der negativen Stereotypisierung und Stigmatisierung von und Diskriminierung, Anstachelung zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf Grund von Religion oder Glauben“, durch, unter anderem, die Abschaffung von Hindernissen bei der Umsetzung und Interpretation internationaler legaler Instrumente und Kriminalisierung von Anstiftung zu Hass und Gewalt aus religiösen Gründen im Hinblick auf eine Drosselung der doppelten Maßstäbe und rassischer Profilbildung die weiterhin religiöse Konflikte fördern, die nachteilig sind für Frieden, Sicherheit und Stabilität.
e)Konstruktives Engagement um divergierende Sichtweisen zur Begrenzung des Rechts der Meinungsfreiheit und -äußerung in einem strukturierten multilateralen Rahmenwerk, und im Licht der Ereignisse wie dem Verbrennen des Korans gegenüber der Erfüllung der 'Interpretationslücke' in Hinsicht auf Verbindung zwischen den Artikeln 19 (3) und 20 der ICCPR basierend auf einer aufkommenden Annäherung wie der Anwendung des 'Konsequenzentests'.

Wenn dieser „Konsequenzentest“ in das amerikanische Rechtssystem Eingang finden kann, dann ist die OIC auf ihrem Weg eines ihrer wichtigsten Ziele zu erreichen.

Wie geht es nun weiter mit dem Projekt? Befinden sich die Amerikaner in solch einem Tiefschlaf, dass sie der OIC erlauben werden sich heimlich heranzuschleichen?

Wichtiger noch, sind unsere politischen Führer so dumm und/oder treiben sie ein doppeltes Spiel, so dass sie der Umma helfen und Vorschub leisten werden bei ihrem Versuch den Ersten Verfassungszusatz zu beschädigen?

Ob er nun vorher zu einer Waffe gemacht wurde oder seine Verbrechen nachträglich ausgenutzt wurden, Anders Behring Breivik hat dabei mitgeholfen die Umsetzung des „Konsequenzentests“ voranzutreiben, indem er genau die Konsequenzen bereitstellte nach der die linke Islamalllianz so lange gesucht hatte. Ein massenmordender, weißer, rechts stehender Extremist war genau das was sie brauchten um die Tür für dieses neue Justizregime zu öffnen.

Betrachten wir die folgenden Ausschnitte aus einem Artikel von Sheila Musaji, der in The American Muslim kurz nach den Anschlägen in Oslo erschienen ist.

Islamophobie hat Konsequenzen
Von Sheila Musaji

Es gibt viele Fragen, die sich aus diesem schrecklichen Ereignis und aus dem Hintergrund dieses Mannes ergeben. Darunter ist die Frage ob oder ob nicht einige der Aussagen, die von rechts stehenden Menschen und Organisationen gemacht wurden und die er bewundert und zitiert hatte, möglicherweise irgendeine Verantwortung für die schrecklichen Taten dieses Mannes tragen.

[…]

Mark Sageman, ein ehemaliger CIA Beamter und Berater für Terrorismus sagte, dass es unfair sei, die Gewalt Breiviks den Autoren anzulasten, die dabei geholfen haben, seine Weltsicht zu prägen. Aber gleichzeitig sagte er, dass die Counterjihadautoren darüber streiten, ob der salafistische Zweig des Islams „die Infrastruktur sei, aus der die Al-Kaida entstanden sei. Nun, sie und ihre Autoren sind die Infrastruktur aus der Breivik entstanden ist.

[…] 
Jene, die in Breiviks Manifest erwähnt oder zitiert wurden haben sich sehr beeilt um sich selbst von jeder möglichen Mitverantwortung zu distanzieren. Wir sind Anti-Djihadisten, wir sind gegen Terrorismus, wir haben nie jemandem gesagt, dass man Gewalt anwenden soll oder Terrorismus als Taktik gegen jemand anderen.
Das mag der Wahrheit entsprechen, jedoch schwelgen sie in Diskussionen über den Islam und Muslime, die charakterisiert werden durch extreme Rhethorik.
Das Klima, das sie zu erschaffen oder verstärken halfen ist eines der Intoleranz, Angst und Ablehnung.
[…] 
In unserem Land gibt es die Redefreiheit und so lange sie das Gesetz nicht brechen können diese Menschen sagen was sie wollen. Das bedeutet nicht, dass wir nicht gegen das was sie sagen protestieren können, oder dass wir ihre Reden als das entlarven können was sie sind – hasserfüllte, heuchlerische, böse, gefährliche Islamophobie! In der Tat, wir haben nicht nur die Freiheit gegen Hassrede vorzugehen, sondern es ist eine moralische Pflicht dies zu tun.

Ob es extremistische Muslime wie Al-Kaida sind, die zum Djihad aufrufen, oder extremistische Christen, die ein Armageddon heraufbeschwören wollen (da sie so „verzückt“ sein werden werden sie nicht leiden müssen) und einen Kreuzzug ausrufen, oder extremistische Juden, die Israel über das Judentum stellen. Es gibt überall religiöse Extremisten, die das Internet benutzen und andere moderne Mittel um ihre Botschaft weiter zu verbreiten als es jemals möglich gewesen ist. Irgendwie müssen wir die Hassrhetorik herunterschrauben [sic] und einen gemeinsamen Weg finden um gemeinsam in Frieden zu leben.

Frau Musaji hat ihre Forderungen ziemlich klar ausgebreitet – wir müssen „die Hassrhetorik herunterschrauben“. Offensichtlich ist der einzige Weg auf dem das erreicht werden kann mit juristischen Mitteln um die Rechte der Bürger durch den Ersten Verfassungszusatz einzuschränken. Aber wird die Obamaadministration dem zustimmen?

Tatsächlich war die Obamaadministration schon längst mit einem Programm dabei, lange bevor Anders Breivik seine erste Runde auf Utøya gedreht hatte. Außenministerin Hillary Clinton hat schon seit Monaten emsig der OIC den Hof gemacht und den Handel mit dem Generalsekretär genau eine Woche bevor Herr Breivik seinen mörderischen Amoklauf unternahm, besiegelt. Anschließend Ausschnitte aus Frau Clintons Äußerungen bei der „Organisation der Islamischen Konferenz Versammlung auf höchster Ebene zur Bekämpfung von religiöser Intoleranz“ am 15. Juli 2011 in Istanbul:

Von unserer Seite, ich habe unsere Sonderbotschafterin Suzan Johnson Cook gebeten, unsere Umsetzungsbemühungen voranzutreiben. Und vom Zeitpunkt unseres heutigen Treffens an, später in diesem Jahr, beabsichtigen die Vereinigten Staaten bekannte Experten aus der ganzen Welt einzuladen zu der ersten von einer, was wir hoffen, Reihe von Treffen, um das beste Vorgehen zu diskutieren, Ideen auszutauschen und uns voranzubewegen hinter die polarisierenden Debatten der Vergangenheit, um diese Muskeln des Respekts und der Empathie und der Toleranz aufzubauen, auf die sich der Generalsekretär bezogen hat. Es ist wichtig, dass wir in diesem neuen Konsens Fortschritte machen und ihn stärken, sowohl bei den Vereinten Nationen und darüber hinaus, um eine Rückkehr zu den alten Mustern einer Trennung zu vermeiden.

Der Menschenrechtsrat hat uns ein umfassendes Rahmenwerk gegeben [d.h. die Resolution 16/18] um diese Angelegenheit auf internationaler Ebene anzusprechen. Aber gleichzeitig müssen wir daran arbeiten mehr zu tun, um den Respekt für religiöse Unterschiede in unseren eigenen Ländern anzusprechen. Ich gebe zu, dass es in den Vereinigten Staaten Menschen gibt, die sich immer noch verletzt oder an den Rand gedrängt fühlen als Ergebnis ihre religiösen Glaubens. Und wir haben gesehen, wie die aufrührerischen Handlungen von nur wenigen Menschen, einer Handvoll in einem Land von beinahe 300 Millionen Menschen, große Wellen der Intoleranz erzeugen kann. Wir wissen auch, dass die Meinungsfreiheit seit 235 Jahren ein universelles Recht im Herzen unserer Demokratie ist. Also richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die Förderung interreligiöser Erziehung und Zusammenarbeit, der Verschärfung von Antidiskriminierungsgesetzen, indem wir das Recht von all denjenigen Menschen schützen, denjenigen anzubeten, den sie sich ausgesucht haben und indem wir einige altmodische Techniken benutzen, so wie Gruppendruck und Beschämen so dass die Menschen nicht glauben, dass sie Unterstützung haben für etwas das wir verabscheuen.[Hervorhebungen hinzugefügt]

Den Entwurf für die Umsetzung des OIC Programms kann man aus Frau Clintons sorgfältig gewählten Worten herauslesen. Die Vereinigten Staaten werden die „Umsetzungsbemühungen“ vorantreiben, ein “umfassendes Rahmenwerk“ liefern um das Problem der „aufrührerischen Handlungen“ (d.h. Reden die den Islam diffamieren) anzusprechen, die „hohe Wellen der Intoleranz“ erzeugen. Jene „Wellen“ sind die Konsequenzen aus den „aufrührerischen Handlungen“ für die die „Islamophoben“ untersucht werden.

Die Außenministerin ist intelligent genug um zu wissen, dass die Umsetzung der OIC Standards nicht zu diesem Zeitpunkt erreicht werden kann. Zuerst muss es einen „Gruppendruck und Beschämung“ geben – das heißt, Menschen, die den Islam kritisieren müssen hinter die Grenze des Erlaubten gedrängt werden.

Was wir hier schreiben, muss immer wieder aus dem höflichen Diskurs ausgeschlossen, stigmatisiert, gemieden und undenkbar gemacht werden.

Wenn dies erreicht ist, dann werden die rechtlichen Feinheiten, die den „Konsequenzentest“ festlegen eine Nachlese sein, eine reine Formalität dessen was jeder schon weiß, dass es das Richtige ist.

Anders Behring Breivik hat den amerikanischen Medien die goldene Gelegenheit gegeben – sie sind mehr als scharf darauf, Frau Clintons Programm zu fördern – um den Prozess des Beschämens und Ausgrenzens der Counterjihad Bewegung zu beginnen. Unglücklicherweise werden sie mehr Breiviks benötigen um den Job gründlich zu erledigen.

Möge Gott uns allen helfen.