Auch ohne EU-Beitritt und Pass: Sozialleistungen für alle Türken in der EU

Kopp Verlag 4 Juni 2012
Von Laura Küchler

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Dass die Türkei gerne ein Teil der Europäischen Union wäre, ist seit Jahrzehnten bekannt. Auch die EU biedert sich dem Staat auf der Schwelle zwischen Europa und Asien an, wenngleich die Voraussetzungen für eine endgültige Aufnahme noch nicht gegeben sind

Ein neues Abkommen soll nun Abhilfe schaffen, zumindest was die herrlich bequeme soziale Hängematte angeht, die die EU den Türken zu bieten hat. Der Assoziationsrat möchte nämlich dafür sorgen, dass auch ohne Mitgliedschaft die nicht ganz unwichtigen Sozialleistungen munter fließen: An Türken, die in der EU leben und an EU-Bürger, die in der Türkei leben. Doch: Wer wird von einem solchen Abkommen profitieren? Und: Wer zahlt die Zeche?

Es ist nun wahrlich ein netter Gedanke, der Ende März diesen Jahres von unseren hoch geschätzten EU-Bürokraten in Brüssel ersonnen und zu Papier gebracht wurde: Wenn die Türkei derzeit schon kein Mitglied der Staatengemeinschaft sein kann, so sollen wenigstens die ohnehin engen Beziehungen noch enger geknüpft werden, sicher ist sicher. Wie aber soll das

vonstattengehen? In solchen Fällen scheint es immer eine gute Idee zu sein, möglichst nah an den Menschen anzusetzen. So könnten die Mitglieder des Assoziationsrats gedacht haben, als sie den Vorschlag mit dem kryptischen Kürzel COM(2012) 152 final 2012/0076 (NLE) erarbeitet haben. Möglichst nah an den Menschen heißt hier: möglichst nah an ihren Geldbörsen. Diese sollen ausnahmsweise einmal nicht durch eine weitere Steuererhöhung erleichtert, sondern durch Sozialleistungen gefüllt werden.

Sie könnten sich nun fragen: Was aber ist daran nun die Besonderheit? Sozialleistungen verteilen wir doch ohnehin schon wie Bonbons in der Karnevalszeit. Das stimmt, aber bisher sind Zahlungen von Sozialleistungen im Regelfall nur an Bürger der EU möglich, von einigen Ausnahmen einmal abgesehen. Dieser Regelfall könnte nun durch dieses Abkommen erweitert und signifikant verändert werden. Denn dann würde jeder auf dem Boden der EU lebende Türke – auch wenn er keine EU-Staatsbürgerschaft hat – Sozialleistungen bekommen. Familienangehörige sind, da wollen wir ja mal nicht so sein, selbstverständlich eingeschlossen. Allerdings nur, solange sie mit dem Arbeitnehmer und damit Leistungsberechtigten an einem Ort wohnen oder in der betreffenden Zeitperiode gewohnt haben.

Auch Hinterbliebene können Leistungen erhalten. Wenn eine türkische Familie innerhalb der EU umzieht, beispielsweise von Frankreich in die Bundesrepublik und von dort aus nach Italien, werden die Leistungsansprüche dieser Familie addiert – und fallen dann dem ohnehin schon maroden italienischen Staat zur Last. Das Gleiche gilt natürlich, wenn Deutschland oder ein beliebiges anderes EU-Mitgliedsland das Ziel der Reise ist.

Allerdings – wie könnte es auch anders sein – standen für unsere Freunde in Brüssel nicht nur die Menschen im Vordergrund. Im Text des Vorschlags sind an mehreren Stellen die eigentlichen Gründe für eine solche Regelung deutlich benannt: Stärkung und Ausbau der Freizügigkeit zwischen der EU und der Türkischen Republik und die Verminderung von Diskriminierungen aufgrund spezifischer Staatsangehörigkeiten. Besonders der erste Teil macht den wahren Hintergrund mehr als deutlich: Die Türkei wird ein Teil der Europäischen Union werden, komme, was wolle. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis wir die Türken aufnehmen müssen, allen berechtigten Gründen, dies nicht zu tun, zum Trotz. Auch wenn sie offiziell noch nicht aufgenommen sind, wird versucht, einen Status quo herzustellen, der irgendwann entscheidend zur Aufnahme des Landes zwischen Europa und Asien beitragen wird.

Zum zweiten Punkt – Diskriminierung aufgrund einer spezifischen Staatsangehörigkeit – bleibt zu sagen: Inwiefern kann es diskriminierend sein, einer Personengruppe keine Sozialleistungen zu zahlen, die niemals dafür vorgesehen war, solche zu erhalten? Diskriminierend wäre es, Leistungsberechtigten aus niederen Gründen das Geld vorzuenthalten. Dieser Fall ist hier schlicht und ergreifend nicht gegeben.

An dieser Stelle ist eine Betrachtung der so genannten »exportierbaren« Leistungen nötig. Zur Erläuterung: Leistungen können exportiert werden, jedoch nur an Menschen, die innerhalb der EU gelebt haben. Damit ist zum Glück noch nicht gemeint, dass Familienangehörige, die in der Türkei zurückgeblieben sind, Anspruch auf finanzielle Zuwendungen seitens der EU hätten. Im Vorschlag des Assoziationsrats heißt das konkret »in Bezug auf die Mitgliedsstaaten«: Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Invaliditätsrenten. Es muss betont werden, dass diese Leistungen nur über die finanzielle Einbahnstraße von der EU in Richtung der Türkei fließen. (...)



EU-Ausländer mit Anspruch auf deutsche Sozialhilfe