• USA führend im Kampf um Kriminalisierung der Redefreiheit

EuropeNews 8 Juni 2012
Original: U.S. Leads Effort to Criminalize Free Speech, Gatestone Institute
Von Ann Snyder
Übersetzt von Liz

Der Menschengerichtshof beendete seine neunzehnte Sitzung am 23. März 2012 und nahm ohne Abstimmung eine weitere Resolution an, die darauf abzielt die Redefreiheit auf der gesamten Welt einzuschränken. Obwohl ihr Titel [1] wie üblich darauf abzielt, dass es um die Bekämpfung von Intoleranz in Bezug auf Religion geht zeigt die klare Sprache wieder einmal, dass die Redefreiheit das eigentliche Ziel ist.

Einer der Sponsoren der Vereinten Nationen, die Organisation der Islamischen Kooperation (ehemals Organisation der Islamischen Konferenz oder 'OIC') hat dort seit mehr als einem Jahrzehnt die Redefreiheit einschränkende Resolutionen eingereicht. In der Vergangenheit sprachen diese Resolutionen eine explizite Sprache über "Die Diffamierung von Religionen". Letztes Jahr jedoch als die OIC die Resolution 16/18 ohne diesen Begriff "Diffamierung von Religionen" vorstellte, kam der Widerstand des Westens gegen die Bemühungen der OIC ins Stocken (Diskussion darüber hier). Es war einfach für die westlichen Länder gegen das Konzept der "Diffamierung von Religionen" vorzugehen teilweise deshalb, weil es Rechte zu berühren schien bei denen es um ein Konzept (hier eine Religion) ging, weniger um den Einzelnen. Aber den Begriff fallen zu lassen war nur ein wenig mehr als ein kosmetischer Wechsel indem man die Sprache, die auf Reden abzielte hinter sich ließ und die Redefreiheit einschränkende Agenda der OIC aber intakt blieb.

Resolution 19/25 'verurteilt' wie 16/18 bestimmte Formen der Rede und "drängt die Staaten dazu effektive Maßnahmen zu ergreifen wie dies in der gegenwärtigen Resolution dargelegt wird, in Übereinstimmung mit deren Verpflichtung nach internationalen Menschenrechtsgesetzen, solche Vorfälle anzusprechen und zu bekämpfen." In Kurzform, es ist ein deutlicher Aufruf zu handeln für die Staaten um bestimmte Arten der [freien] Rede zu beschneiden.

Die "Unterstützung" (lies: Rede) die diese Resolution "verurteilt" und für die die Staaten aufgerufen werden dieselbe zu beschneiden ist "jedwede Fürsprache eines religiösen Hasses gegen Individuen, was eine Anstachelung zu Diskriminierung, Feindschaft oder Gewalt darstellt" in "gedruckter, audiovisueller Form, oder durch elektronische Medien oder durch andere Mittel". Diese Sprachregelung ist eine beinahe direkte Parallele zu Artikel 20 (2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der lautet: "Jede Fürsprache eines nationalen, rassischen oder religiösen Hasses, der eine Anstachelung zur Diskriminierung darstellt, zu Feindseligkeit oder Gewalt soll per Gesetz verboten werden."

Zu der Zeit wurde über Artikel 20 debattiert, und es gab nur wenig Zweifel dass es darum gin die Redefreiheit zu begrenzen. Und in der Tat, Bedenken wurden geäußert über das Missbrauchspotential der Regelung, ein grundsätzliches Recht einzuschränken. Weiterhin, als die Vereinigten Staaten zuletzt den ICCPR im Jahr 1992 ratifizierten, taten sie es unter einer expliziten Bedingung hinsichtlich des Artikels 20, im Wortlaut: "Dass der Artikel 20 Rechtsprechung oder andere Aktionen der Vereinigten Staaten weder autorisiert noch benötigt, die das Recht der Redefreiheit und das von assoziierten [Rechten], die durch die Verfassung und Rechtsprechung der Vereinigten Staaten geschützt sind, einschränkt."

Die Sprachregelung des ICCPR Artikels 20 und der Resolutionen 16/18 und 19/25 beinhalten eine herausragende Ähnlichkeit zu den "Hassrede" Bestimmungen, die sich in ganz Europa stark ausgebreitet haben und die gerade dazu benutzt werden um die Redefreiheit (wie die Prozesse von Geert Wilders, Lars Hedegaard und anderen zeigen) einzuschränken.

Weiterhin waren "Diffamierung von Religionen" und "Hassrede" schon längst begrifflich an vorhergehende Resolutionen gebunden. Daher ist es verwirrend, dass der Westen so leicht übertölpelt wurde zu glauben, dass das Fallenlassen des Sprachgebrauchs von "Diffamierung von Religionen" irgendeine Art substantieller Sieg gewesen seien. Obwohl die erst kürzlich verfassten Resolutionen vor der Sprache in Artikel 20 zurückschrecken, bedeutet das Auslassen von "soll gesetzlich verboten werden" im Grunde gar nichts. Die OIC Agenda kann einfach durchgesetzt werden durch die "Hassrede" Gesetze, die es schon längst gibt. (Nach ihren eigenen Aussagen hat die OIC ihre Ziele nicht geändert, noch hat sie ihr Konzept aufgegeben). Der Wechsel in der Wortwahl hat uns einfach Alliierte gekostet, die sich dem widersetzt haben.

Dass eine Resolution ohne expliziten Bezug auf "Diffamierung von Religionen", sondern unter Beibehaltung der "Hassrede" Formulierung die europäischen Verbündeten eher ansprechen würde ist nicht überraschend. Die meisten europäischen Länder haben schon längst eine Form der "Hassrede" Gesetze umgesetzt – allerdings mit schrecklichen Auswirkungen – auf die Redefreiheit. Im Hinblick auf diesen Fall standen die Vereinigten Staaten alleine da - "Hassrede" wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier nicht beschrieben, obwohl es so scheint als ob wir in diese Richtung gehen: Da die Vereinigten Staaten diese Resolution unterstützen, wie können wir von unseren westlichen Verbündeten erwarten dass sie dem widerstehen?

Unsere Außenministerin applaudierte der OIC und beschrieb die Bemühungen, die zur Resolution 16/18 führten als den anfang "diese falsche Trennung zu überwinden, die religiöse Empfindlichkeiten in einen Gegensatz zur Meinungsfreiheit stellt." Weit davon entfernt eine "Vorbehaltsklausel" in irgendeiner Form zu verlangen, finanzierten die Vereinigten Staaten stattdessen eine dreitägige Konferenz hinter verschlossenen Türen in Washington DC im letzten Dezember über die Umsetzung von 16/18 – eine Konferenz in einer reihe vo Konferenzen mit dem Titel "Istanbul Prozess". Darufhin übernahm die Europäische Union die Führungsrolle von den Vereinigten Staaten und bot an, die nächste Sitzung zu veranstalten, eine Initiative, die die OIC als "qualitativen Wechsel in Bezug auf Aktionen gegen das Phänomen der Islamophobie" pries.

Kurz gefasst hat eine rein kosmetische Änderung in einer Resolution zu einem radikalen Wechsel in der westlichen Politik – und insbesondere der Vereinigten Staaten und daher auch der europäischen – geführt hin zu den Bemühungen der OIC die Redefreiheit einzuschränken.

Wenn wir nicht schnellstens aufwachen, die Absichten dieses politischen Wandels erkennen und den Kurs umdrehen, dann wird diese "rein" kosmetische Änderung in einem radikalen Wandel des Schutzes der Redefreiheit in den Vereinigten Staaten resultieren.

Ann Snyder ist Senior Fellow bei The Legal Project ein Unternehmung des Middle East Forums.

[1] "Bekämpfen von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von Diskriminierung, Anstachelung zu Gewalt und Gewalt gegen Menschen basierend auf deren Religion oder Glauben."