Schweiz: Auf Zwangsehe folgt Zwangsscheidung

20minuten.ch 14 Juni 2012

Zwangshochzeiten sind künftig verboten. Werden zwei Menschen zur Heirat gezwungen, kann dies mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden

Und: Ehen können auch gegen den Willen der Eheleute geschieden werden. In der Schweiz werden Zwangsheiraten nicht mehr toleriert. Das Parlament hat in der Sommersession strenge Massnahmen verabschiedet. In einer letzten Differenz um «Zwangsscheidungen» ist der Nationalrat am Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

So muss ein Gericht künftig auch dann eine erzwungene Heirat aufheben, wenn die Eheleute die Ehe weiterführen wollen. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, in einem solchen Fall eine Heirat nicht für ungültig erklären zu lassen. Das war dem Ständerat aber zu unsicher. (...) (...)