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Gerichtsurteil zur Beschneidung - Die Grenzen der Religionsfreiheit
Financial Times Deutschland 28 Juni 2012
Von Matthias Ruch New York
Das Urteil des Kölner Landgerichtes ist richtig - allen Protesten zum Trotz. Die Beschneidung kleiner Jungen aus rein religiösen Motiven ist eine Körperverletzung. Muslime und Juden sollten selbst über ihre Beschneidung entscheiden - frühestens mit 14 Jahren.
Nüchtern betrachtet geht es lediglich um ein kleines Stückchen Haut, um einen kleinen Schnitt und um einen relativ kurzen Schmerz. Doch wenn es um die Beschneidung kleiner jüdischer und muslimischer Jungen geht, kommt allen Beteiligten die Fähigkeit zu einer nüchternen Betrachtung offenbar abhanden.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach die Zirkumzision, also die Entfernung der männlichen Vorhaut, aus rein religiösen Motiven als Körperverletzung strafbar ist, hat unter Muslimen und Juden einen Sturm der Empörung ausgelöst. Selbst in Israel, in den USA und in Australien sorgte die Kölner Entscheidung für Aufsehen. Dabei hat das Gericht nur wiederholt, was ohnehin im Gesetz steht: Wer einen anderen körperlich misshandelt, der wird bestraft.
Dass die Entfernung der männlichen Vorhaut bei kleinen Jungen eine körperliche Misshandlung im Sinne von Paragraf 223 Strafgesetzbuch ist, lässt sich kaum bestreiten. Brisant ist dagegen die Frage nach der Strafbarkeit: Wiegen die religiösen Motive hinter diesem Ritual so schwer, dass der Arzt seinen Eingriff damit rechtfertigen kann? Wenn eine Beschneidung aus medizinischen Gründen vorgenommen wird, liegt eine solche Rechtfertigung sicher vor. Warum nicht auch bei religiösen Gründen?
Weil der Eingriff irreversibel ist, sagt das Landgericht Köln. Und weil der Schutz eines Kindes vor körperlicher Misshandlung schwerer wiegt als die religiöse Tradition. Welche Brisanz in dieser Entscheidung steckt, hat das Gericht offenbar erkannt, denn die Begründung fällt ungewöhnlich ausführlich aus. Sie führt zu einem schlüssigen Ergebnis und könnte durchaus als Vorlage für Karlsruhe dienen. Denn endgültig wird der Streit wohl erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. ( weiterlesen ...)
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