Beschneidungsurteil: Passauer Jurist bedroht und beleidigt

Passau. Mit Beleidigungen "jenseits des guten Geschmacks" und Drohungen, zum Teil "im deutlich strafbaren Bereich", sieht sich derzeit der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke konfrontiert. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das kürzlich entschied, Beschneidungen aus religiösen Gründen seien Fälle strafbarer Körperverletzung.

Dabei habe sich das Gericht auch auf seine Arbeit gestützt, erklärte Putzke auf Nachfrage der PNP. Zwar sei inzwischen die Mehrheit der Juristen dieser Ansicht, doch er habe 2008 mit einem Aufsatz die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Knabenbeschneidung mit angestoßen.

Welcher Art genau die Drohungen sind, die er in den vergangenen Tagen telefonisch, per E-Mail oder im Internet erhalten hat, wollte Putzke aus Furcht vor Trittbrettfahrern nicht sagen.

"Ich würde lügen, wenn ich behaupte, dass das spurlos an mir vorüber geht", räumt der Professor ein, "aber ich lasse mich nicht beeindrucken. Es kommt auf die Argumente an." Doch dafür seien die Absender der Drohungen nicht empfänglich. (...)



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