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Wann ist eine Beschneidung zulässig? Nürnberger Chirurg muss sich vor Kassenärztlicher Vereinigung rechtfertigen
Nordbayern.de 12 Juli 2012
NÜRNBERG - Der Eingriff ist geglückt, der kleine Junge nach der Narkose wohlauf. Noch ein paar Mal kehrt Christian Deindl in den Aufwachraum zurück; der Kinderchirurg will sich vergewissern, dass es dem Kleinen gut geht.
Die Beschneidung als Teil einer "Roten Liste" mit vielen religiösen Symbolen. Die Frage stellt sich: Was wird als nächstes abgeschnitten?
Immerhin hat er eine OP hinter sich, einen chirurgischen Eingriff, für den seine Mutter eine weite Anfahrt in Kauf genommen hat: Aus Unterfranken ist die Türkin an diesem Mittwochnachmittag angereist, um ihren Sohn in der Nürnberger Praxis beschneiden zu lassen.
Deindls Patienten stammen aus ganz Nordbayern – und weit darüber hinaus. "Wir haben auch Familien aus Oberbayern", berichtet der promovierte Facharzt.
Der 54-Jährige hat sich schon vor Jahren auf Beschneidungen spezialisiert, zu einer Zeit, als noch keine Krankenkasse und auch kein Gericht die Rechtmäßigkeit der Eingriffe angezweifelt hat. Ein Drittel seiner jährlich rund 1500 Operationen sind Beschneidungen. (...)
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