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Beschneidung verbessert nicht Hygiene
Heilpraxisnet 18 Juli 2012
Von Dr. Wolfgang Rulf
Beschneidung nur aus medizinischen Gründen oder freiem Willen legitim: Allerdings aus Ärztesicht sind Argumente für eine bessere Hygiene nicht tragbar. 17.07.2012 In einigen Religionsgemeinschaften gilt das Entfernen der Vorhaut in jungen Jahren als Ausdruck von Gläubigkeit.
Nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts ist religiös motivierte Beschneidung von Knaben jedoch als Körperverletzung zu werten und damit strafbar. Generell ist die Entfernung der Vorhaut mit einem geringen Operationsrisiko und guten kosmetischen Ergebnissen verbunden. Potenz und sexuelle Erregbarkeit bleiben unbeeinträchtigt.
Dennoch gibt es – wie bei jedem anderen Eingriff auch – Gefahren: In seltenen Fällen zieht die Operation schmerzhafte Wundinfektionen, Nachblutungen oder gar Harnröhrenverletzungen nach sich. Deshalb raten Mediziner nicht nur bei Beschneidungen aus rein religiösen Gründen dazu, diesen Schritt gut zu überdenken und nur von einem erfahrenen Urologen vornehmen zu lassen. (...)
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