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Der beschnittene Rechtsstaat: Politik wider den Geist des Grundgesetzes
blu-NEWS 21 Juli 2012
Von Frank-Furter Schnauze
Stop! Wo Verfassungswerte dem Multikulturalismus geopfert werden, endet die freie Welt!
Die Debatte über das Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts geht in die nächste Runde. Nun debattiert der Bundestag das Thema, eine breite Koaltion aus CDU, SPD und FDP ist sich – Oh Wunder! – darin einig, dass es ein Gesetz braucht, das Beschneidungen aus religiösen Gründen erlaubt. Der Rechtsstaat beschneidet sich damit selbst. Die Ideologie des Multikulturalismus steht zunehmend über jenen Werten, auf denen das deutsche Grundgesetz basiert.
Das Recht in einem demokratischen Staat kann niemals ewig gültig sein. Es muss leben und sich stets dem gesellschaftlichen Wandel anpassen. Diesem Wandel wohnt in der Regel, sollte man meinen, der Geist des Fortschritts inne. Wie gesagt: Sollte man meinen.
Dem ist aber zunehmend nicht so. Sei es in Sachen Euro und Europa, sei es in Sachen Integration und Multikulti, in wesentlichen Fragen der Gegenwart entwickelt sich die deutsche Gesellschaft zurück. Und mit ihr das deutsche Grundgesetz. War das Karlsruher Verfassungsgericht vor einigen Jahrzehnten noch unangefochtene Hüterin der elementaren Verfassungswerte, schaut es nun weg und spendet gar noch Beifall wenn es darum geht, diese Werte zugunsten einer vermeintlich höheren Instanz auszusetzen. Im Falle der europäischen Integration ist das längst die Regel. In Sachen Integration und Multikulti stehen Karlsruher Grundsatzentscheidungen noch aus. Infolge des Beschneidungs-Urteils des Kölner Landgerichts drohten Juden und Muslime mit einer Verfassungsklage. Dem scheint nun die Politik zuvor zu kommen, indem sie die Beschneidung per Gesetz erlaubt. Ob das dann verfassungskonform wäre? Wohl eher nicht. Aber welcher junge Jude oder Muslim würde schon wagen, sich für sein Grundrecht auf körperliche Unversertheit auf den Weg nach Karlsruhe zu machen? Hier dürfte gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein wesentlicher Grund ist der Islam
Die Religionsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Das, was heutzutage im Namen der Religionsfreiheit diskutiert und gefordert wird, hat allerdings mit Artikel 4 des Grundgesetzes wenig bis gar nichts mehr zu tun. Dieser definiert zuvorderst das Grundrecht, dass ein Jeder sprichwörtlich glauben darf, was er will. Gleichwohl, dass niemand zu irgendeinem Glauben gezwungen werden darf. Ein Recht, im Namen einer Religion zu machen, was man will, gibt es im deutschen Grundgesetz nicht. Und das ist auch gut so. Das deutsche Grundgesetz war Mitte des vergangenen Jahrhunderts – nicht nur, aber auch im Umgang mit Religionen – ein gewaltiger Fortschritt. Die Art und Weise, wie Religionsfreiheit nun in der Öffentlichkeit interpretiert wird, ist hingegen ein ebenso großer Rückschritt.
Ein wesentlicher Grund für diesen Rückschritt ist der Islam. Debatten zur Religionsfreiheit, beispielsweise wegen des Kruzifix-Verbotes, hatte es durchaus immer wieder gegeben. Allerdings wurden sie weit sachlicher geführt, so lange es um die historisch gewachsene Religion der Deutschen, das Christentum, ging. Nun jedoch sucht eine fremde Religion nach Mitteln und Wegen, ihren Einfluss zu erhöhen und politische Macht zu gewinnen. Eine Religion, die ungleich politischer ist als alles, was im Westen der Gegenwart unter dem Deckmantel der Religion firmiert.
So etwas hat es noch nie gegeben
Politik und Religion gehören voneinander getrennt. Auch das ist ein wesentlicher Pfeiler des deutschen Grundgesetzes: Säkularismus und die religiöse Neutralität des Staates. Ein weiterer Grundsatz lautet: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wenn nun mit Blick auf die religiöse Beschneidung für Juden und Muslime eine Ausnahmeregelung eingeführt wird, verstößt das schon mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz gegen einen elementaren Verfassungswert. Nun mag eine Beschneidung nicht wie ein all zu barbarischer Akt erscheinen (wenngleich mitunter schlimme Folgen für Leib und Seele beschnittener Jungen dokumentiert sind). Die Frage danach, wie schlimm der Eingriff ist, stellt sich jedoch gar nicht. Körperverletzung ist eine Straftat nach deutschem Recht, die Schwere der Verletzung spielt dabei keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn es um die Höhe des Strafmaßes geht. Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben ist also rein rechtlich ein tiefer, nie dagewesener Eingriff in die Rechtsordnung dieser Republik. So etwas hat es tatsächlich noch nie gegeben.
Denn was derzeit diskutiert wird, bedeutet: Das Grundrecht auf körperliche Unversertheit eines Kindes (!) soll dem vermeintlichen Grundrecht auf freie Religionsausübung seiner Eltern (!) untergeordnet werden. Würde dergleichen in ein Gesetz überführt (und danach sieht es derzeit aus), droht nicht mehr und nicht weniger als ein juristischer Dammbruch. Wenn heute die Beschneidung aus religiösen Gründen gestattet wird, welches Argument hat der Rechtsstaat morgen noch, andere Formen der Körperverletzung aus religiösen Gründen zu verbieten? So sehr die Verfassung eines Landes leben und sich mit ihrer Gesellschaft entwickeln muss, so sehr müssen auch ihre elementaren Grundsätze erhalten und gegen widerstrebende Mächte verteidigt werden.
Die Beschneidung des Rechtsstaats
Vertreter der betroffenen Religionen, Juden wie Muslime, bezeichnen die Beschneidung als unabdingbare Vorraussetzung für das Ausleben ihrer Religion. Sie begründen dies mit jahrhundertelanger Praxis. Dem gegenüber steht jedoch nicht weniger als ein wesentlicher Verfassungsgrundsatz dieses Landes. Für diesen Konflikt gibt es nur zwei Lösungswege: Entweder, die Religionsgruppen passen ihre Praxis an geltendes Recht an, oder der Staat passt sein Recht an die Praxis der Religionsgruppen an. Da sich die Politik einmal mehr unterwürfig für den Weg des Entgegenkommens entschieden hat, droht in Wahrheit einmal mehr die Beschneidung des Rechtsstaats. Und mit Blick auf den gänzlich unaufgeklärten politischen Herrschaftsanspruch des Islam ist zu befürchten, dass es bei dieser Beschneidung, die tatsächlich nicht die erste wäre, auf lange Sicht nicht bleiben wird.
Dabei wäre es durchaus möglich, dass Juden und Muslime ihre Religionspraxis dem deutschen Recht anpassen. Beispielsweise, indem Beschneidungen nicht bei kleinen Kindern durchgeführt werden, sondern erst, wenn der Betroffene alt genug ist, selbst zu entscheiden, ob er dieses religiöse Ritual durchführen möchte. In einer aufgeklärten Gesellschaft wäre genau das der Königsweg. Daher kollidiert im konkreten Fall die Religion nicht nur mit dem Rechtsstaat, sondern vielmehr mit den Werten der Aufklärung selbst. Denn aus Sicht der Religionen ist es– anders als aus Sicht der Aufklärung – gar nicht wünschenswert, dass Individuen sich erst entwickeln, und dann darüber entscheiden, ob sie den Glauben ihrer Eltern (oder einen anderen, oder gar keinen) annehmen wollen. Vielmehr sind Religionen bestrebt, möglichst früh den Nachwuchs ihrer Mitglieder zu indoktrinieren. Das gilt freilich auch für das Christentum, das sich an den Religionsunterricht in Schulen klammert wie ein Ertrinkender an einen Baumstamm, wohlwissend, dass auf diesem Wege frühzeitig Einfluss auf die weltbildliche Entwicklung der Jugend genommen werden kann (wenn auch in dieser Zeit mit stetig schwindendem Erfolg).
Dass muslimische Funktionäre mit großer Vehemenz nach der Einführung des islamischen Religionsunterrichts trachten, ist denselben Motiven geschuldet. Es geht ihnen fürwahr um Gleichstellung: Sie wollen mit dem Christentum gleichgestellt werden in der Möglichkeit, frühzeitig an Schulen Einfluss auf die Jugend zu nehmen. Und welcher Muslim erhebt sich schon gegen die Dogmen seiner Religion, wenn er als Kind beschnitten und seit Beginn der Schulzeit religiös indoktriniert wurde? Welche Muslima erhebt sich schon gegen das Kopftuch, wenn sie es vom Kindesalter an getragen hat und das Zeichen ihrer eigenen Unterdrückung längst als normalen Alltagsgegenstand begreift?
"Einer multikulturellen Betrachtungsweise verweigert"
Dass sich die Religionsgruppen, insbesondere ihre Funktionäre, so verhalten, dass sie nach Machteinfluss auf Kinder und Jugendliche streben, ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sich in ihre Lage versetzt. Gänzlich unnachvollziehbar ist indes das Verhalten jener, von denen man meinen könnte, dass sie die Werte der Aufklärung, des Humanismus, der Gleichberechtigung und des Fortschritts vertreten. Jahrzehntelang war es vor allem die deutsche Linke, die diese Werte wider die Statthalter des Glaubens vertrat. Mittlerweile verhält es sich genau umgekehrt.
Warum das so ist, hat ein etablierter Protagonist der deutschen Linken, Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, in seinem Kommentar zum Beschneidungsurteil trefflich vorgeführt. Dem Kölner Landgericht wirft Prantl vor, sich bei seinem Richterspruch "einer multikulturellen Betrachtungsweise verweigert" zu haben. Ein Vorwurf, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss (insbesondere, da Prantl schon in seiner Überschrift vom "richtigen Umgang mit Recht" schadroniert; welch unfreiwillige Komik!). Seit wann ist eine "multikulturelle Betrachtungsweise" bitte schön relevant für die Rechtssprechung an einem deutschen Gericht? Sollte nicht erstens das Grundgesetz von Relevanz sein, und zweitens das Grundgesetz, und drittens das Grundgesetz?
In Augen der deutschen Linken scheint der Multikulturalismus längst über dem Gesetz zu stehen. Nicht die Religionsfreiheit, beziehungsweise eine falsche Auslegung derselben, sondern der Multikulturalismus rechtfertigt für Prantl und Konsorten Forderungen bishin zum Bruch mit Verfassungswerten. Die Linke selbst wird damit zum engsten Verbündeten jener Geister, an deren Austreibung sie einst großen Anteil hatte.
Unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Kulturen?
Der Fall zeigt, dass Multikulturalismus eben nicht nur eine oberflächliche gesellschaftliche Entwicklung ist, sondern eine beängstigende politische und rechtliche Dimension hat. Kulturen sind mehr als nur Brauchtum und Folklore, ihnen wohnen Werte inne, aus denen sich die Vorstellungen über Recht und Ordnung eines Kulturkreises ableiten. Wird Multikulturalismus zur obersten Maxime erhoben, bedingt dies zwangsläufig ein multiples Rechtssystem.
Unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Kulturen? Grundgesetz für die einen, Scharia für die anderen? Das mag einerseits fraglos die Beschneidungsdebatte überfrachten, ist andererseits aber längst eine wesentliche Frage der Gegenwart. Sie markiert den unausgesprochenen Kern der Integrationsdebatte: Wie viel fremde Kultur darf ein Einwanderer in Deutschland ausleben und an welchem Punkt gilt das deutsche Recht, die deutsche (Rechts-)Ordnung als unabdingbare Grundlage für das Zusammenleben? Entscheidend ist also, wo die deutsche Gesellschaft, wo der deutsche Staat, die Grenze zieht. Wie weit darf Multikulturalismus gehen, welche Zugeständnisse macht der Staat Individuen und Religionsgruppen, und wo ist endlich der Punkt erreicht, dass die Politik sagt: Stop! Bis hier hin und nicht weiter. Dergleichen ist aus Reihen deutscher Politiker selten bis gar nicht mehr zu vernehmen (außer vielleicht, wenn es um Salafisten geht). Es spricht für die Unabhänigkeit deutscher Gerichte, dass sich im vorliegenden Fall ein Richter getraut hat, auf Basis der Verfassung eine Linie zu markieren. Und zwar wahrlich im Namen des Volkes.
Zu viele Stop-Schilder wurden bereits überfahren
Umso ärgerlicher, dass die Politik diese Rechtssprechung nun gar zu revidieren versucht. Die Beschneidungsdebatte zeigt, dass die politische Linke bis tief ins bürgerliche Lager hinein, wenn es um Entgegenkommen und Toleranz gegenüber dem Fremden geht, selbst elementare Verfassungswerte nicht mehr achtet. Und sie zeigt, dass Vertreter des Christentums sich stets auf die Seite der Religiösität schlagen, gleich um welchen Glauben es sich handelt, da sie den Glauben selbst offenbar höher werten als die Werte des Rechtsstaats. Eine weitere, verhängnisvolle Konstellation.
Für den wahrlich Ungläubigen, Atheisten oder Agnostiker (und der Autor dieser Zeilen zählt sich zur zweiten Gruppe), ist die deutsche Gesellschaft längst zu weit gegangen. Zu viele Stop-Schilder wurden bereits überfahren, zu viele Zugeständnisse an Religionsgruppen gemacht. Die Geschichte lehrt, dass es kaum ein größeres Übel gibt, als dass Staaten ihre Gesetze und Rechtsnormen religiösen Vorschriften unterordnen, oder gar auf Basis derselben verfassen. Dieses hatte und hat stets Willkür zur Folge.
Wider den Geist des Grundgesetzes
Es ist die große Errungenschaft des Westens, Staatsformen entwickelt zu haben, deren Rechtsordnung zumindest überwiegend auf Vernunft und Wissen basiert, auf Fakten und Tatsachen, und nicht auf irrationalen Glaubenswerten (die nach atheistisch/agnostischer Definition bekanntlich "Nicht-Wissen" sind). Die Abkehr von diesem Grundsatz, der tatsächlich einen Quantensprung der Zivilisation bedeutete und letzlich unabdingbare Vorraussetzung war, dass sich ein moderner Gerechtigkeitsbegriff überhaupt entwickeln konnte, ist – nicht nur aus "ungläubiger" Sicht – eine beängstigende Wegmarke. Sie bedeutet schlimmstenfalls einen Wendepunkt in der Geschichte. Sie bedeutet, um das beschnittene Kind beim Namen zu nennen: Einen Quantensprung zurück in vordemokratische Zeiten.
Einmal mehr also handelt die Politilk in Sachen Beschneidung wider den Geist des Grundgesetzes. Und wirklich erschreckend ist, wie gewohnt und selbstverständlich sich dieser Vorgang längst anfühlt. Sei es in Sachen Euro und Europa, sei es in Sachen Integration und Multikulti. Der Rechtsstaat wurde längst so oft beschnitten, dass man sein Geschlecht kaum noch erkennen kann. (...)



