• Eine neue Politik für Familien - Eine neue Politik für Familien ist notwendig!

2034-abschied.de 19 Januar 2008

Bei einer Fortsetzung des bisherigen Trends der Kinderarmut wird Deutschland mit seiner über tausendjährigen Geschichte in wenigen Generationen als Land der Deutschen verschwinden und der islamischen Kultur Platz machen müssen.

Das gleiche gilt für Österreich, weil die Bevölkerungsentwicklung erstaunlich parallel verläuft.

Heute haben die islamischen Länder rund um das Mittelmeer 140 Millionen weniger Einwohner als die EU der 15, im Jahre 2050 werden sie um 100 Millionen mehr haben, dann auch mehr als die EU der 27, also mit Rumänien und Bulgarien.

Wollen wir unser Land, unsere Kultur und unsere Demokratie bewahren und unseren Kindern und Enkelkindern eine friedliche Zukunft in relativem Wohlstand ermöglichen, so müssen wir unsere Politiker zwingen, die Familien nicht weiterhin zu diskriminieren!

Eine neue Politik für Familien resultiert konsequent durchdacht aus der gerechten Forderung: „Es darf für Frauen bzw. Familien nicht nachteilig sein, Kinder zu haben!“ Allerdings soll es auch kein finanzieller Gewinn sein, also keine „Kinderzuchtprämien“, was einseitig die Unterschicht ansprechen würde.

Oder: Kinderlose müssen sich genau so wie die Eltern an allen Kosten der Kindererziehung beteiligen, was auch für einige Jahre den Ausfall des Erwebseinkommens der Mütter oder Väter beinhaltet - um einen gleichen Rentenanspruch zu erwerben.



Einer neue, gerechte Politik für Familien sollte folgende Änderungen beinhalten:



1. 90% Lohnfortzahlung für Mütter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt, dann 45% bis zum Schuleintritt, anschließend 23% bis zum 18. Lebensjahr, selbstverständlich zu bezahlen durch den Steuer­zahler. Eine Deckelung könnte bei der Bemessungsgrundlage der Kranken- oder Rentenversicherung vorgesehen werden.

Das gilt für Mütter, die erst nach dem 3. Lebensjahr des Kindes wieder halbtags und nach dem 6. Lebensjahr ganztägig erwerbs­tätig sind – oder auch ganztägig ihre Kinder betreuen. Selbstverständlich gilt das auch für Väter, die Erziehungsarbeit leisten. Allerdings wird sich das Rollenverständnis der Männer bzw. der Gesellschaft nur allmählich ändern lassen. Man kann das durch bezahlten Erziehungsurlaub für Väter fördern, aber nicht erzwingen.



2. Alternativ für ganztägig erwerbstätige Mütter nach dem 1. Lebensjahr des Kindes: Eine kostenfreie ganztägige Kinderkrippe und nach dem 3. Lebensjahr ein kostenfreier ganztägiger Kindergarten, ab dem Schulein­tritt 23% des Lohnes pro Monat Erziehungsentgelt bis zum 18. Lebensjahr.

Eine Betreuung zu Hause, zum Beispiel durch Großeltern oder Tagesmütter, sollte steuerlich geltend gemacht werden können.

Säug­linge vom Kreißsaal in die Krippe abzuschieben, statt sie zu stillen und zu umsorgen, entbehrt jeder Humanität und hat nachweislich schwere seelische Schäden zur Folge. Das kann zwar nicht verboten werden, darf aber in keiner Weise staatlich gefördert werden. Es ist erwiesen, dass ein Säugling mindestens eine ständige Bezugsperson braucht. Das kann auch die Großmutter sein.



3. Die äquivalenten brutto Beträge aus der Lohnfortzahlung werden wie ein Erwerbsein­kommen auf die Rente angerechnet, die Rente entspricht damit vergleich­baren erwerbstätigen Frauen – eine einfache und gerechte Lösung, sofern man die Erziehungsarbeit der Erwerbsarbeit gleichstellt.



4. Nach dem Abitur nach 12 Jahren, müsste auch die Zeit für normale Studienabschlüsse auf fünf Jahre begrenzt werden. Jeder der studieren oder eine weitere Ausbildung absolvieren will, sollte maximal fünf Jahre lang ein staatliches Stipendium erhalten.
Die Hochschulen würden dadurch faktisch gezwungen, die Studienzeiten entsprechend zu kürzen. Damit würde jede finanzielle Belastung der Eltern nach 18 Jahren enden. Das Stipendium von 600 € monatlich wäre zinsfrei, aber inflationsgesichert zurück zu bezahlen.

Die Besten erhalten folgende Nachlässe für die Rückzahlung:

Die 10 % Besten 50 %
Die 10,1 % bis 25 % Besten 25 %
Die 25,1 % bis 50 % Besten 12,5 %.

Wer länger als die 5 Jahre studiert, fällt aus der Bewertung um die Besten heraus, bekommt also nichts erlassen.

Die Rückzahlung hat 1 Jahr nach dem Ende des 5 jährigen Studiums oder der maximal 5 jährigen Ausbildung zu beginnen und ist nach 10 Jahren zu beenden.

Eine erste Heirat würde die Rückzahlung für 1 Jahr unterbrechen. Jede Schwangerschaft würde die Rückzahlung und die erlaubte Studienzeit um 6 Jahre nach der letzten Geburt unterbrechen.

Für die ersten beiden Kinder werden den beiden Ehepartnern je 1/4 der bis dahin verbliebenen gemeinsamen Schulden erlassen. Beim dritten Kind würde der Rest erlassen. In der ehemaligen DDR hatte man das ‚Abkindern’ genannt.

Die Kosten sind unglaublich niedrig, etwa die Hälfte der heute üblichen Fördergelder: Knapp 1 Milliarde € pro Jahr! Das kommt daher, dass das Kindergeld ab 18 entfällt, als Stipen­dium ausbezahlt wird und dann größtenteils zurück bezahlt werden muss.



5. Ganz wesentlich ist die Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf: Die Förderung sollte ähnlich wie bei Langzeitarbeitslosen sein. Es sollten Fortbildungsgutscheine proportional zum ausbezahlten Erziehungsentgelt ausgegeben werden. Sie sollten auch beim neuen Arbeitgeber einlösbar sein.

Der springende Punkt ist aber folgender:

Wenn junge Mütter oder Väter ihren erlern­ten Beruf wieder ausüben wollen, dürfte deren anteilige Arbeits­losigkeit in ihren erreich­baren Großräumen nur 25% der Durch­schnitts­arbeits­losigkeit vergleich­ba­rer Frauen bzw. Männer betragen. Der Staat hat solange Zu­zah­lungen als Anreiz für die Arbeit­geber zu erhöhen, bis die Wiedereinsteiger beschäftigt sind bzw. deren Arbeitslosigkeit unter besagte 25% sänke. Das wird in verschie­denen Groß­räumen un­ter­schiedlich viel kosten.

Es ist sogar denkbar, dass manche Frauen den Weg über ein Kind wählen würden, um anschließend leichter beruflich unterzukommen. Das gilt selbstverständlich auch für Väter.



6. Das Kindergeld sollte ab dem 3. Kind erhöht werden. Der Steuer­freibetrag sollte grundsätzlich zusätzlich gewährt werden, wobei sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Kindergeld zu versteuern wären.

Außerdem sollte Wohngeld für Familien ab 3 Kindern gewährt werden.



7. Und schließlich: Wahlrecht für Kinder, das von den Eltern ausgeübt wird: 0,5 Stimmen pro Kind und Elternteil. In unserer alternden Gesellschaft bekämen dann die Familien mehr Gewicht in der Politik.



Die Kosten:

Die USA gaben im zweiten Weltkrieg 50 % ihres Bruttoin­lands­produktes für den Krieg aus. Das Geld wurde wörtlich genommen verpulvert – für ein nationales Ziel.

Die hier vorgeschlagene gerechte Behandlung der Familien kostet anstei­gend in 10 Jahren zusätzlich nur etwa 3 % des Bruttoinlandsproduktes. Das haben Computer­simu­lationen ergeben.

Im Detail: 16 Mrd. € Zusatzkosten im ersten Jahr, das sind 0,8 % des Bruttoinlandsproduktes, ansteig­end auf 65 Mrd. € im 10. Jahr, entsprechend dann 3 %. Das ist erstaunlich wenig angesichts der größten Gefahr für Deutschland in seiner Geschichte! Und das Geld muss nur umverteilt werden, was keine zusätzliche volkswirtschaftliche Belastung bedeutet.

Alternativ käme ein Vorschlag in Frage, der wahrscheinlich leichter durchsetzbar ist, vielleicht als erster Schritt: Alle Sozial­abgaben werden dem Lohn zugeschlagen, auch die Arbeitgeber­anteile, die heute etwa 20 % des Lohnes betragen. Von diesen dann 120 % werden nach der Freistellung des Lebensminimums die Lohn- oder Einkommenssteuer und die Sozialabgaben bezahlt: Entweder sinngemäß wie heute, also ein hoher Prozentsatz (40 %) mit Bemessungsgrenzen für alle Sozialabgaben, oder besser mit einem niedrigen Pflichtbeitrag aber ohne Bemessungsgrenze, womit nur das Existenzminimum in der Rente und eine Basisabsicherung im Krankheitsfall abgedeckt werden.

Gleichzeitig – und das ist der Kern des Vorschlags – sollten die Steuern über ein Familien­splitting erhoben werden wie in Frankreich:

Jeder Erwachsene hat 1 Punkt, ebenso 1 Punkt ab dem 3. Kind, das 1. und 2. Kind erhalten 0,5 Punkte. Bei Eltern mit 3 Kindern wird das Einkommen also durch 4 geteilt und dann erst versteuert – natürlich 4-mal. Man kann darüber nachdenken, ob es auch hier eine Bemessungsgrenze geben sollte, um Großverdiener nicht zu sehr zu entlasten.

Das würde bewirken, dass für Familien die Sozialabgaben zusammen mit der Lohn- oder Einkommenssteuer drastisch fallen.

Die Steuern Kinderloser, bzw. nachdem die Kinder aus dem Hause sind, steigen entsprechend. Heute zahlen Familienernährer genau so wie Kinderlose vom erstem € an etwa 40 % Sozialabgaben – das ist ungerecht.



Es gibt weitere Argumente, für die Förderung der Familien:

Eine Studie über 20 Jahre aus den USA zeigte, dass Kinder aus intakten Familien im Durchschnitt bessere schulische Leistungen bringen und weniger oft alkohol- oder drogen­süchtig werden als Kinder aus Ein-Eltern-Familien oder Partnerschaften ohne Trauschein. Jungen aus Ein-Eltern-Familien begingen im Alter ab 30 Jahren doppelt so häufig Verbrechen wie ihre Altersgenossen aus intakten Familien. Ehepartner leben sogar länger als Allein­stehende.

Und Gorbatschow beschreibt in seinem Buch ,Perestroika’: Die Hauptursache dafür, dass wir millionenfachen Alkoholismus haben, dass so viele Menschen nicht mehr arbeitsfähig sind, liegt daran, dass wir nicht den Müttern geholfen haben, in den ersten Jahren bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben.

Bei allen Diskussionen wird fast immer nur von den Frauen – oder Männern geredet, aber nicht vom Kindeswohl. Aber jeder mit ein wenig gesundem Hausverstand weiß, was gute Pädagogen seit jeher sagen, dass Babys und ganz kleine Kinder zu einer gesunden Entwicklung die bekannten drei ‚ZZZ’ brauchen: Zeit, Zuwendung, Zärtlichkeit. Solche Kinder haben bessere Chancen, ein gesundes Selbst­wert­gefühl zu entwickeln und ein nützliches Glied der Gesellschaft zu werden.

Die Kinder, nicht die kurzfristigen Interessen der Wirtschaft, sollen im Mittelpunkt stehen!

2034 Der Abschied vom Abendland

 
 

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